Welches PLEXIGLAS® ist lebensmittelrechtlich zugelassen?

PLEXIGLAS® XT und PLEXIGLAS RESIST® entsprechen in den untersuchten Prüfpunkten den Anforderungen des LFGB/LMBG. Das Material entspricht in seiner Zusammensetzung der EG Richtlinie 2002/72 und Ergänzungen.

 

Aus den Untersuchungsergebnissen ergeben sich keine Bedenken, das Material im Langzeitkontakt mit wasser- und fetthaltigen Lebensmitteln einzusetzen.

Erfüllen PLEXIGLAS® und ACRIFIX® Produkte die RoHS-Richtlinie 2002/95/EG?

ACRIFIX®, PLEXIGLAS RESIST®, PLEXIGLAS® GS 0F00, PLEXIGLAS® XT 0A000 sowie die auf diesen Standsorten basierenden Einfärbungen erfüllen die RoHS-Richtlinie 2002/95/EG einschließlich 2005/618/EG und enthalten weder polybromierte Biphenyle noch polybromierte Diphenylether.

Die Metalle Blei, Quecksilber, Cadmium und 6-wertiges Chrom (Chrom VI) sind gemäß den Richtlinien 2002/95/EG einschließlich 2005/618/EG, 2000/53/EG, 2002/96/EG und der VDA-Liste 232-101 nicht enthalten. ACRIFIX® und die genannten PLEXIGLAS® Produkte enthalten keine Bestandteile tierischen Ursprungs.

Darüber hinaus entsprechen die genannten Produkte den EU-Richtlinien 2002/53/EG (Altfahrzeuge) und 2002/96/EG (Elektronik-Altgeräte) sowie der VDA-Liste 232-101 (Liste für deklarationspflichtige Stoffe im Automobilbau).

Ist PLEXIGLAS® für den Trinkwasserbereich zugelassen?

PLEXIGLAS® GS und XT entsprechen den Anforderungen der KTW-Leitlinie des Umweltbundesamtes (Bgesundhbl. 2005) im Bereich Ausrüstungsgegen-stände.

Da mit der Untersuchung nach dem DVGW-Arbeitsblatt W270 kein Oberflächen-bewuchs auf den geprüften Platten nachzuweisen ist, sind PLEXIGLAS® GS und XT aus mikrobiologischer Sicht für den Einsatz im Trinkwasserbereich geeignet.